Mookicamper Geschrieben 8. März 2016 Teilen Geschrieben 8. März 2016 Hallo Zusammen Mir ist leider genau das passiert was man sich eigentlich nicht vorstellen kann. Im Januar bin ich nach Hannover gefahren und wollte meinen neuen T6 Cali Beach abholen. Bei der Übergabe dann das böse Erwachen. Anstelle der in Schwarz bestellten Innenausstattung, hatte der Wagen eine Hellgraue. Habe sofort meinen Verkäufer des Vertrauens angerufen und festgestellt das dieser das Häkchen an der falschen Stelle setzte. Leider ist das keinem aufgefallen, da auch in der Bestellbestätigung es nicht eindeutig formuliert wurde. Er hat den Fehler aber sofort eingesehen. Allerdings ist es nun so, das ich immer noch keinen Neuen habe und mit einem alten Passat herum fahre, den ich als Leihwagen zu Verfügung bekommen habe. Der Liefertermin ist weiter nach hinten verschoben worden, so das meine Campingplanung ins Wasser fällt. Erst hieß es sogar der kommt erst im Juli,......aber nach einem Anruf in Hannover soll der jetzt in der KW 17 gebaut werden,...dann noch 2-3 Wochen in den Camperausbau,.... Welche Rechte habe ich eigentlich ? Kann ich mir einen Camper leihen und den in Rechnung stellen ?? Und wie würdet ihr das alles angehen ? Bin gerade etwas sehr frustiert. Danke schon mal für Eure Antworten Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
ono99 Geschrieben 8. März 2016 Online Teilen Geschrieben 8. März 2016 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Was hast du denn unterschrieben? Wenn die unterschriebene Auftragsbestätigung die falsche Innenfarbe enthielt, wird es kaum einen Rechtsanspruch geben. Die "moralische" Schuld hat der Verkäufer ja bereits eingestanden und sorgt für Ersatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar
DerSalzmann Geschrieben 8. März 2016 Teilen Geschrieben 8. März 2016 Hallo Michael, so etwas ist natürlich sehr sehr ärgerlich und ich kann deinen Unmut verstehen. So startest du direkt mit Frust ins Cali-Leben. Allerdings wirst du rechtlich vermutlich keine Handhabe haben, da du offenbar eine Bestellbestätigung unterzeichnet hast, in der die Innenausstattung (zumindest kryptisch über den Ausstattungscode) aufgeführt war. Bei unserem ersten Cali, damals im Jahre 2005, haben wir eine Anhängerkupplung "mitbestellt". Der Händler hat sie jedoch vergessen in die Bestellung einzutragen. Das ist uns auch nicht aufgefallen und erst als der Cali ohne Anhängerkupplung zur Abholung bereit stand, ist dem Händler und uns der Fehler aufgefallen. Wir haben uns damals juristisch beraten lassen, da der Händler mit der Unterschrift unter der (fehlerhaften) Bestellbestätigung argumentiert hat. Wir hatten leider kaum Aussicht auf Erfolg, weshalb wir in den sauren Apfel beißen mussten und die AHK nachrüsten ließen. So ähnlich sehe ich deinen Fall auch. Scheinbar ist der Händler bei dir jedoch einsichtig und hat dir daher die Option einer "neuen" Bestellung gegeben. Ich empfehle dir, den Händler weiterhin "moralisch in die Pflicht" zu nehmen und auf deine missliche Urlaubsplanungslage hinzuweisen. Er sieht seinen Fehler ja selbst ein, wie du schreibst. Vielleicht lässt er sich ja auf eine "expansive Testfahrt" mit einem Vorführ-California ein. Aber wie gesagt, ich denke du hast keinen rechtlichen Anspruch darauf. Gruß Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mookicamper Geschrieben 8. März 2016 Autor Teilen Geschrieben 8. März 2016 Danke schon mal für eure Antworten. Ja, das ist das blöde, ich hatte halt auch das falsche unterschrieben. Es ist keinem aufgefallen. Gott sei Dank hatte ich den schriftlich betsellt, so das man seinen Fehler erkennen konnte. Ja echt saublöd gelaufen. Es stimmt schon was ihr sagt, das er ja zumindestens mir einen Ersatzwagen gibt. Aber ich will ehrlich gesagt da auch keinen großen Aufstand betreiben, ist ja sonst auch ein sehr gutes Autohaus. Allerdings einen Camperurlaub so ohne Camper,.......... Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
Shortylein Geschrieben 8. März 2016 Teilen Geschrieben 8. März 2016 Seriös kann man dir jetzt leider keine verbindliche Rechtsauskunft hier geben. Da könnte man jetzt eine abhandlung schreiben über die Frage der Lieferung eines anderen Fzgs. als bestellt, darüber, dass noch keine Übergabe an dich stattgefunden hat und es damit nicht um einen Sachmangel geht, darüber, dass in den meisten Verkaufbedingungen die Hafutng bei Überschreitung eines unverbindlichen (?) Liefertermins beschränkt wird, was grundsätzlich zulässig ist oder darüber, was hier als "Beschaffenheit" vereinbart wurde und was du beweisen kannst. Daher versuchs, wie meine Vorredner geschrieben haben, im "Guten" zu lösen. Drück dir die Daumen. Aber ich finde es von der Sache her natürlich sehr ärgerlich... Hoffentlich macht dein "richtiger" Cali dieses Ärgernis über ide Dauer wieder wett (was er wahrscheinlich wird :-)). Viele Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
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