mkw Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Du denkst zu umständlich. Mit Mwst teilen ist gemeint, dass der Versicherungsnehmer das Auto normal kauft, einen Tag behält und dann dem echten Interessenten verkauft. Der Kaufvertrag mit dem Händler weist Mwst aus. Das reicht zur "erhöhten" Abrechnung mit der Versicherung. Der Verkauf an den echten Interessenten erfolgt zu einen niedrigeren Preis, z.B. um die halbe Mwst niedriger. Dann gewinnen beide einen Betrag der der halben Mwst entspricht, finanziert von der Versicherung. Einen Betrug kann ich da nicht erkennen. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 6. Februar 2016 Online Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 Richtig, Eine klassische Win-Win-Situaton! Die Versicherungen schenken uns doch auch nichts. T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 6. Februar 2016 Teilen Geschrieben 6. Februar 2016 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nunja, verbleibt da nicht der Gewährleistungsverlust für den Käufer, also z. B. Wandlung? Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
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