ono99 Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Grundsätzlich ist das Eingestehen eines Fehlers schon mal hoch anzurechnen. Ist heute leider sehr selten geworden, die Ausrede ist die Regel. Vor dem Kauf wurden vom TE sicher verschiedene Angebote eingeholt. Aus der Differenz des zweit günstigsten Angebotes zum aktuellen Kaufpreis ergibt sich ein Anhaltswert für den Rechenfehler, der dann auch absolut nachvollziehbar wäre. Ich denke nicht, dass die Gewinnspanne bei der Vermittlung deutlich über 1.000 - 1.500€ liegt. Der Verkäufer wird mit seinem Angebot zum Nachschlag wahrscheinlich schon an der Grenze zum Defizit sein. Zu Bedenken ist auch, dass es mehrere Verkäufe betreffen wird (s. Beobachtung von Misery). Bei einem Einzelfall ließe sich ein Defizit für den Händler leichter verschmerzen und einräumen. So hohen Warenwerten verbindet der Verbraucher schnell mit hohen Gewinnen. Die Marge je vermitteltem Fahrzeug dürfte jedoch, am inzwischen umkämpften Markt für Reimporte, geringer ausfallen als manch einer denkt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Sehe ich auch so. Der Händler könnte sich ggf. auch auf einen Erklärungsirrtum gem. §119 BGB berufen und den Kaufvertrag anfechten. Davon hat er aber noch gar keinen Gebrauch gemacht, sondern ein Angebot zur Teilung der Mehrkosten unterbreitet. Eine juristische Auseinandersetzung würde ich da nicht eingehen wollen. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Cali Graf Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Schon im alten Rom galt: pacta sunt servanda, also Verträge sind zu halten. Die AGB könnten das schon erwähnte Hintertürchen sein. Abgesehen davon, dass die zitierte Geschäftsbedingung m.E. nach den Vorschriften des BGB möglicherweise unwirksam ist, deckt die Regelung nicht einen Kaufpreisirrtum des Verkäufers oder gar einen internen Rechenfehler. Auch eine Anfechtung käme unter keinem in Betracht zu ziehenden Umstand in Frage. Im Zweifel einfach mal beim Anwalt des Vertrauens vorsprechen und beraten lassen. Viel Glück! CaliGraf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Quo vadis Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Moin Bevor die Diskussion ins völlig falsche Fahrwasser gerät, erlaube ich mir, mal kurz juristisch reinzugrätschen: Schon auf der Homepage von 'take-your-car.de' steht deutlich und unmissverständlich geschrieben: "Als*Direktimporteur*übernehmen wir für Sie die*gesamte Abwicklung*beim*Reimport günstiger Neuwagen: Bestellung, Terminkoordination, Transport und Erstellung der Papiere für die problemlose Zulassung." Was da gerade nicht steht, ist irgendwas von 'Verkauf'. Weil nämlich, 'take-your-car.de' ist kein Verkäufer. 'take-your-car.de' vermittelt nur den Vertrag mit dem im Ausland sitzenden Verkäufer und hilft bei der Abwicklung. Vertragspartner des Calikaufes ist der im Ausland ansässige Händler, nicht 'take-your-car.de'. Das sollte jeder, der dort kauft wissen und berücksichtigen. Denn wenn auch klar ist, das Garantieleistungen als Leistungen des Herstellers europaweit zu erbringen sind, geltend für etwaige Gewährleistungsansprüche (weil im Ausland gekauft) die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes des Händlers. Und dort sind die Ansprüche zu verfolgen. Was die Fragen des TE anbelangt, so muss bei jeder Antwort der Unterschied zwischen dem deutschen Vermittler und dem ausländischen Fahrzeugverkäufer berücksichtigt werden. So wissen wir nicht, mit wem der TE einen Vertrag geschlossen hat. Nur mit dem Vermittler? Auch mit dem ausländischen Händler? Vielleicht als Teil der mit dem Vermittler geschlossenen Verträge? Als Vollmachtgeber? Lange Rede, kurzer Sinn: Ohne genaue Kenntnis der vom TE geschlossenen Verträge kann es nur eine Antwort geben: Ab zum Anwalt und lass Dich dort kompetent beraten. Dass Du eine Rechtsschutzversicherung hast, sie spätestens drei Monate vor Calivertragsschluss abgeschlossen hast, davon ist doch wohl auszugehen. Bei Anschaffungen in der Größenordnung eines Cali ist das schließlich Pflicht. Elmar Gesendet mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Quo vadis Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Nochmals, weil's anscheinend schwer zu verstehen ist: Takeyourcar ist kein Autohändler. Die verkaufen keine Autos (auch keine Calis). Die verkaufen ihre Serviceleistung. Sie sind Vermittler, so etwas wie Makler. Gesendet mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 25. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2015 und das ist wahrscheinlich genau das Problem. Als Makler kann man sich eventuell immer auf einen Preisirrtum berufen? Take your car bestellt im Kundenauftrag als Vermittler. Mit erteilter Vollmacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 Nun gut, sie vermitteln den Kauf nur, führen also Käufer und Händler zusammen. Wenn es aber so ist das der Vertrag mit Take your Car und nicht mit dem Händler geschlossen wurde und die hier geposteten AGB´s die aus dem Vertrag von Take your Car sind ( und nicht die aus einem evtl. Vertrag mit dem Händler ) dann ändert das ja nichts daran, das Take your Car den Vertrag erfüllen muß weil sie keinen Rücktrittsgrund haben ( der Rechenfehler wurde ja schriftlich eingestanden und er stellt keinen Rücktrittsgrund da). Wie einige Andere schon schrieben würde ich es aber auch nicht juristisch ausfechten wollen ( obwohl die Chancen wohl sehr gut wären ). Man muß das ehrliche Eingeständnis schon hoch anrechnen. 1 500,- Nachzahlung wären mir aber eben doch zu viel eigene Beteiligung am Fehler von Take your Car. Um wieviel teurer war denn das nächst günstige Angebot bei einem anderen Anbieter ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
sautanz Geschrieben 26. November 2015 Teilen Geschrieben 26. November 2015 Hallo, ich war auch an den Angeboten dran und wollte nen Coast mit 150PS bestellen, das war ca. vor zwei Wochen. Als ich am Abend noch mal die Konfig. durchgeshen habe standen da zu meiner Überraschung auch ca. 3t EUR mehrpreis drin. die Rücksprache mit Take your Car am nächsten Tag ergab gleiche Information die du erhalten hast. -> Buchhaltung hat sich vertan!! Geht leider nix mehr, ich müsse für den neuen Preis bestellen. Da ich keinen Vertrag hatte konnte ich auch nicht weiter verhandeln. Ich denke das du bei einem Entgegenkommen bei 1.500,- EUR Mehrkosten noch ganz gut fährts und somit noch immer günstiger liegst wie die anderen Anbieter. Womöglich lässt sich das noch auf 1.000,- runter handeln!? Ich für meinen Teil bin nun beim Nachbarn "Car Profi" gelandet, der ist zum jetzigen Zeitpunkt günstiger wie take-your-car. Das ganze ist zwar ärgerlich, aber womöglich doch die einzige Chance so günstig an einen Cali zu kommen! Mach die Konfiguration bei anderen Anbietern und vergleiche. Letztendlich wüde ich einfach beim besten Angebot zuschlagen selbst wenn man sich durch solch eine aktion etwas veräppelt fühlt. Gruß, sautanz Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 26. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 26. November 2015 Wir haben uns auf ein Drittel geeinigt, sprich 1000 EUR mehr. Leben und Leben lassen. Es handelte sich wahrscheinlich tatsächlich um ein Versehen. So kann ich ohne Rechtsstreit doch ruhiger schlafen und unterstelle einfach mal keine böse Absicht. Ich hoffe es war die letzte "Überraschung" Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre Geschrieben 26. November 2015 Teilen Geschrieben 26. November 2015 Gute Lösung - dann wünsche ich jetzt mal ungetrübte Vorfreude. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uli57 Geschrieben 26. November 2015 Teilen Geschrieben 26. November 2015 Finde ich auch. Wünsche viel Vorfreude. Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 27. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 27. November 2015 Ich vermute mal im März. Genau kann einem das ja niemand sagen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
pulleman Geschrieben 1. Dezember 2015 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2015 Ich hatte einen der (genau den?) letzten T5.2 Comfortline bei take your car bestellt und gekauft. Keine Probleme bei der Abwicklung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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