bart1977 Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Hi Ihr .. ich habe Ende Oktober einen neuen T6 Ocean über Reimport EU-Neuwagen - Importautos günstig kaufen bestellt. Hatte mittlerweile auch eine Bestellbestätigung erhalten. Nunmehr wurde ich heute informiert, dass die Einkaufsabteilung einen Rechenfehler gemacht hat. Nun soll ich die Hälftel der Mehrkosten nachträglich übernehmen und erhalte einen neuen Vermittlungsauftrag. (1500 EUR zusätzlich) Falls nicht wird storniert. Fehler passieren. ok. Aber wie seht ihr das ? Ich vermute ja fast eine Art Geschäftsmodell dahinter. Günstig anbieten und dann nachträglich was einfordern. Hat jemand Erfahrung mit diesem Anbieter? Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliPilot Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Wieviel Zeit ist zwischen Auftrag und Bestätigung verstrichen? Wurde Dir der vereinbarte Preis bestätigt oder schon der "korrigierte"? Wenn der Preis den Du vereinbart hast bestätigt wurde und nun nachträglich verhandelt werden soll, würde ich denen den Vogel zeigen! Schliesslich würden sie irgendwelche nachträglichen Rabatte die sich ergeben könnten ja wohl auch nicht von sich aus weitergeben. Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 24. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 24. November 2015 Die Bestätigung kam dann ca 10 Tage später. Mit dem im Angebot genannten Preis. Ich habe mich ja nun schon drauf eingestellt und auch Zubehör bestellt. Jetzt einfach zu stornieren würde für mich jetzt nicht in Frage kommen. Weiss ja nicht wie das rechtlich aussieht. Im Zweifelsfalle Anfechtung wegen Irrtum. Aber ob das so möglich ist. keine Ahnung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Hast Du Dir denn die Vertragsbedingungen schon einmal genau durchgelesen ? Wenn Du die Auftragsbestätigung mit dem niedrigeren Preis schon hast ist der Vertrag doch erstmal rechtsgültig zustande gekommen. Wenn es da im Kleingedruckten keine Hintertürchen mehr gibt die eine nachträgliche Preisanpassung oder eine Stornierung erlauben dann würde ich auf Vertragserfüllung auf der Grundlage der Auftragsbestätigung bestehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Flocke811 Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Erfahrung habe ich mit dem Händler.... Aber sehr gute! September 2014 bestellt, voraussichtliche Lieferzeit 20-24 Wochen, geliefert schon im Dezember 2014! alles bestens, toller Service, keine Probleme.... Mein nächster Kauf wäre auch wieder bei dieser Firma. der konfigurierte Preis hat auf den Cent gestimmt! Flocke Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 24. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 24. November 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. You do not have the required permissions to view the link content in this post. 4. Lieferpflicht Der Vermittler ist von der Leistung freigestellt, wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht geliefert wird, wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom Lie*fe*ran*ten vorgenommen wird oder wenn ein Import durch Gesetzesänderung wesentlich er*schwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall aus*ge*schlos*sen. Wird ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als 8 Wochen über*schrit*ten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm gesetzten, angemessenen Nach*frist von der Bestellung zurücktreten. Der Auftraggeber kann einen Ver*zugs*scha*den nur geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Fehlende Ausstattungsdetails werden zu Listenpreisen erstattet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliPilot Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 wenn das die AGB von der Firma ist und selbige ihm auch ausgehändigt wurde ist der Fall doch so klar wie Erbseneintopf: Ein Rechenfehler des Auftragnehmers berechtigt nicht zur Nachforderung. Oder? Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uli57 Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Wenn der Verkäufer sich beim Angebot verrechnet, ist es ja sein Problem. Ob er dann den Vertrag einfach stornieren kann, wenn der Käufer sich nicht am Fehlbetrag beteiligt, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar
...Hardy Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Sehe ich auch so Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 24. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 24. November 2015 Nicht dass die Firma dann auf die Idee kommt, zu sagen, der Lieferant kann nicht liefern und tritt laut seinen AGB mal fix vom Vertrag zurück. Zitieren Link zu diesem Kommentar
uskoeln Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Ich denke, das Problem ist der Vermittler. Mit den AGBs ist er immer fein raus, außer du kannst Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Und das probier mal. Und Flocke kann das nächste Mal auch Pech haben, da evtl. ein anderer Händler vermittelt wird. So etwas ist echt ärgerlich. Ich hoffe, es lässt sich noch was zu deiner Zufriedenheit machen. Gruß Uwe Gesendet von iPad mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Uli57 Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 Wenn man davon ausgeht, dass es sich um einen Fehler des Verkäufers handelt und nicht um die Masche dieser Firma (man versucht ja, sich die Mehrkosten zu teilen), ist die Frage, ob man sich als Käufer darauf einlässt. Muss man vermutlich nicht. Und was passiert dann, wenn nicht? Verkäufer storniert, Käufer klagt dagegen, Folge ist ein wahrscheinlich lange dauernder Rechtsstreit. Vielleicht kann man sich irgendwie einigen, ohne es darauf ankommen zu lassen. Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre Geschrieben 24. November 2015 Teilen Geschrieben 24. November 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. So sehe ich das leider auch. Wenn er sagt das es eine Preiserhöhung bei seinem Lieferanten gegeben hat ist er gem. der AGB nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet. Und ob er sich nur verrechnet hat ober ob der Lieferant den Preis erhöht hat kannst Du nur schwer nachvollziehen und beweisen. Wenn er sich natürlich verrechnet hat müßte er den Vertrag erfüllen. Ich würde an Deiner Stelle versuchen einen Vergleich zu erzielen - dieser sollte aber für Dich besser aussehen als der Vorschlag von Take your Car. Schließlich haben die ja den Fehler gemacht. Und die haben bestimmt auch kein Interesse daran, das Du als unzufriedener Kunde Deine schlechten Erfahrungen mit diesem Händler in einschlägigen Online-Foren zum Besten gibst. Ich würde in einem klärenden Gespräch freundlich aber dennoch deutlich meine Sicht der Dinge zu verstehen geben und ihm sagen, das ich bereit wäre mich mit einem Drittel an den Mehrkosten zu beteiligen. Vermutlich hast Du dann noch immer einen guten Preis für das Fahrzeug bekommen und Du bietest Ihm die Chance sein Gesicht zu wahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliPilot Geschrieben 25. November 2015 Teilen Geschrieben 25. November 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Lt. Aussage des TE hat der Verkäufer sich verrechnet (schonmal Blöd das so zu sagen) und nicht dass es unvorhersehbare Veränderungen in der Lieferkette gab. Bis dahin also noch immer klar wie Kartoffelsuppe. Ein anderes Thema ist ob man sich, wenn der Verkäufer bis dahin einen guten Job gemacht hat, der Fairness halber zu einem Zugeständnis hinreißen lässt. Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar
bart1977 Geschrieben 25. November 2015 Autor Teilen Geschrieben 25. November 2015 Es ist tatsächlich so, dass mir schriftlich mitgeteilt wurde, dass der Einkauf einen Rechenfehler hatte. Fehler passieren, keine Frage. Ich hatte ja auch schon angerufen, da war man aber zu keinem Kompromiss bereit. Ist schon ärgerlich, wenn der Cali im Kopf schon vor der Tür steht Zitieren Link zu diesem Kommentar
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