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Zulassungsart umschlüsseln (PkW => WoMo; WoMo => PkW)


Tom50354

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Super Danke!!

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Hier hatte ich gerade was dazu geschrieben. Das war beim TÜV Süd. Das Thema "Kochstelle" wird u.a. im

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Danke. Sehr interessant.

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Man kann sich auch selber einmischen. Beim TÜV Süd herrschte bis Anfang 2016 auch noch mehr Willkür (was mir tierisch auf den Senkel gegangen war!).

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...

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  • 2 Wochen später...

Gerade eben mit meinem befreundetem TÜV Nord Menschen gesprochen. 

Umschlüsselung kein Problem, da ja alles nötige (Küche etc.) verbaut ist. 

Kosten für die  Umschlüsselung 154€.

Anschliessend noch zur Zulassungsstelle und Versicherung. 

 

Ich spar allein in der Steuer grob 290€.

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  • 1 Monat später...

Eine Info für Umschlüsselungswillige: Das

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. Demnach kann man wohl seit Ende März 2019 bei Einzelabnahmen auch zu anderen Überwachungsdiensten gehen.

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  • 4 Monate später...

Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

 

Wenn ich von WOMO -> PKW umschlüsseln möchte:

- Zum TÜV zu fahren das bestätigen zu lassen.

- Ab zur Zulassung und das da ändern lassen.

 

Hab ich das richtig wahrgenommen ?

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  • 4 Wochen später...

So jetzt habe ich nochmal eine Frage:

 

Bei mir steht im FZG-Schein:

HSN/TSN 0603/BTE

Amtliche Typenbezeichnung: 7HMA

FZG zur Personenbeförderung... Kombilimousine

 

Unter der HSN/TSN finde ich nichts bei den Versicherungen, obwohl es ja als PKW zugelassen ist ??

Ist gerade etwas verwirrend... 😫

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  • 3 Wochen später...

Moin, 

 

wir haben einen der letzten t6 Ocean 4M 146 kw..für nen guten Preis bekommen.

Haben die Bescheinigung vom TÜV und bekommen ihn als pkw geschlüsselt bei der Zulassung.

Es ist eigentlich unser 2. Auto. Er tritt aber an die erste Stelle und übernimmt die  SF Klasse von unserem Polo.

Polo wird 2. Wagen. Das war der beste Deal ever. Huk gekündigt...da der leistungskatalog miserabel ist wenn es bezahlbar sein soll und gut abgesichert geht anders. Die Leistungen für Womo sind in vielen Punkten und bei vielen Versicherungen vermindert zur PKW Versicherung. Wir haben jetzt in allen erdenklichen Leistungskategorien bei der Achen Müncher / generali den am Markt besten Anspruch. Bezahlen für den Polo 140 Euro mehr, aber für den T6 420 Euro weniger Versicherung. 

Im Verhältnis zur Huk, wo ich alles dazu buchen müsste , was ich bei der jetzigen automatisch drinnen habe, war der Unterschied beim Autotausch ähnlich. 

Fazit: für uns! war der pkw Schlüssel die richtete Alternative 

- die Gesamtsumme liegt 280 Euro günstiger wenn T6 Erstwagen und Polo 2. wagen

- und sogar 412 Euro günstiger als die Variante mit womo zulassung (zuzüglich schlechterer Leistungen im Schadensfall)

 

vielleicht hilft dieser Eintrag etwas

Liebe Grüße 

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  • 2 Jahre später...

Hallo, nach Durchsicht im Forum, habe ich kein besseres Thema gefunden, wo ich meine Frage platzieren könnte. Falls einer der Admin`s es besser weiß, gerne verschieben..😉
Habe einen EU-Reimport aus Polen beim meinem VW Händler erworben. Laut Händler Spezifikation ist das ein SHCWH9 California 6.1 Ocean Aufstelldach 2,0 l 150 kW TDI EU 6d ISC-FCM SCR BlueMotion Technolo. 

Als EU-Reimport war das Auto mit polnischen Papieren als WOMO eingetragen. Ich bat um eine PkW Zulassung bzw. entsprechende TSN mit EVB von der Versicherung.
Mit der TSN: BTP ging ich zur Zulassungsstelle, welche diese TSN verweigerte. Nach Rücksprache mit der Versicherung wurde mir die korrigierte TSN BTH mitgeteilt,
welche seitens der Zulassungsstelle akzeptiert wurde. Bezahlt, bekam ich dann den Fz Schein mit WOMO Zulassung ausgehändigt. Weder die Ablehnung noch die neue TSN BTH kann ich nachvollziehen. 

Wenn das Amtsdeutsch mit "Aküfi" richtig verstehe, wurden meinem 4-Sitzer mit einer 2-er Bank insgesamt 8 zulässige Sitzplätze eingetragen. Daher vermute ich, dass diese TSN genau so falsch ist... 🧐 

Ist diese Zulassung korrekt? Angeblich kann ich noch diese Woche ( in den ersten 14 Tagten ) nach Zulassung eine Korrektur beantragen.... 

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Liebe Grüße 

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Hallo Briese,

 

da ist vom Verständnis noch ein bißchen durcheinander.

 

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Passt. Das steht dann ja auch so im CoC (EU-einheitliche Papier für Kfz) und nun auch in Deinen Zulassungspapieren

Aufbauart M1 (Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl)

zweckbestimmte Aufbauart (Ziffer (4) in der ZB I): SA (Wohnmobil)

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(Was wie aus dem CoC in die ZB I und ZB II übernommen wird, findest Du im "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II" des KBA aus dem auch der Screenshot stammt, 

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sowie in der "Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" des Bundesverkehrsministeriums (Da geht es dann aber um spezielle Spezialfälle), )

 

Das wäre eine Umschlüsselung der Aufbauart von SA zu (vermutlich) AC (Kombilimousine), und geht nur auf der Zulassungsbehörde, evtl nach Gutachten durch einen Sachverständigen (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ etc). Das macht nicht die Versicherung.

 

Mit der TSN hat die Versicherung nix zu tun bzw. zu ändern. Anhand HSN und TSN ermittelt die Versicheurng, um was für ein Fahrzeug es sich handelt (s. hierzu die Liste Fahrzeugtypdaten des KBA ().
Und gibt daraufhin ein Angebot raus inkl eVB. Je nach Versicherung gilt diese eVB nur für bestimmte Fahrzeugklassen (Pkw, Krad, WoMo etc) oder für mehrere. Falls erstesres der Fall ist, kann es Probleme bei der Zulassung geben.

 

Den Brief (bzw. seit ein paar Jahren ZB II) hoffentlich auch  😉

Doch, ist nachvollziehbar, vlt für Dich mit meinen obigen Erläuterungen auch.

 

nein, wurden sie ganz sicher nicht. Das ist nur die Fahrzeugklasse, steht bei M1 immer so drin, s.a. "Das Systematische Verzeichnis von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" des KBA (), dort S. 16.

 

Die tatsächliche und zugelassene Anzahl Sitze Deines Kfzs findest Du in der ZB I im Feld S.1 

 

Ja, zumindest mit den von Dir dargelegten Infos; zur Begründung siehe meine obigen Ausführungen.

Um dies abschließend beurteilen zu können, wären CoC, ZB I, ZB II, evtl vorhandene polnische Zulassungsdokumente, erforderlich.

 

Nicht erfasst ist, was Du zivilrechtlich mit Deinem Händler vereinbart hast: "Kaufgegenstand ist ein Cali-Ocean mit PKW-Zulassung"? Dann ist Dein erster Ansprechpartner Dein Händler, er muss den Mangel beseitigen (umschlüsseln lassen), nicht die Zulassungsstelle und auch nicht die Versicherung.

Bearbeitet von tonitest
Screenshot ergänzt
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Um eine PKW-zulassung zu erwirken musst du in D bei einer Prüfstelle ein Gutachten erstellen lassen, was kein Problem darstellt.

 

Damit dann zur Zulassung und umschreiben lassen. Neue EVB ist erforderlich.

 

Gruß T2-Fahrer 

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