Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Ich bin kurz vor der Bestellung eines Cali T6 und da taucht die Frage nach der Art der Zulassung auf. Es gibt ja die Möglichkeit, den Cali als PKW oder als Wohnmobil zuzulassen, dies muss man anscheinend bei der Bestellung des Fahrzeugs schon angeben. Nun meine Frage: Welche Vor- und Nachteile haben denn die beiden Möglichkeiten der Zulassung beim T6? Vielen Dank schon mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mane Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo, Schau mal, hier gibt es eine Abhandlung über 70+ Seiten zu dem Thema: T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer Kurz gefasst: - Steuer bei WoMo wesentlich günstiger (zumindest beim Euro5 T5.2) - Versicherung muss man im Einzelfall durchrechnen lassen - fürs WoMo gilt eine andere Schadenfreiheitsrabattregelung und die Prämie wird durch den Fahrzeugwert bestimmt, kann aber durchaus auch günstiger sein - andere im Thread benannte WoMo Nachteile, wie ggf. andere Mautgebühren etc. sind mir in der Praxis noch nicht untergekommen Grüße, Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo, leider habe ich das bei der Bestellung noch nicht angegeben (magles Wissen) und er kommt nun als WOMO. Im Nachhinein wäre mir die PKW Versicherung / Zulassung eigentlich lieber gewesen. Preislich macht es bei der Versicherung bei mir keinen Unterschied (Vorversicherung ca SF30). Allerdings ist die Steuer ca 150 teurer bei der PKW Versicherung. Trotzdem hätte ich die PKW Vers. lieber gehabt wegen fehlender Neuwertentschädigung. Man kann wohl auch nachträglich beim TÜV wieder einen PKW draus machen lassen. Denke aber, dass mir das den Aufwand doch nicht Wert ist. Denke er bleibt jetzt ein WOMO. Bei Rückstufung im Schadensfall ist der preisliche Unterschied auch in beiden Fällen ca 130 obwohl bei PKW von ca SF 30 auf ca SF 15 gestuft wird und bei WOMO von SF 20 auf SF 3. 15 Sieht halt schöner aus als 3. Falls wirklich wieder einmal ein PKW versichert werden sollte bleibt die Frage, ob dann SF3 evtl. wieder in SF 15 beim PKW umgerechnet würde? Ist mir aber auch egal. Rabattretter gibt es bei WOMO soweit ich weiß, nicht. Bei PKW schon. Muss aber auch extra bezahlt werden. Grüße woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Die Kfz-Steuer müsste beim T6 kosten: als PKW: 338 als WoMo: 220 Hab ich das richtig berechnet? Kennt sich da jemand gut aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Es gibt auch Wohnmobil-Versicherungen mit Neuwertentschädigung wie z.B. RMV oder HUK. Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Kommt natürlich auf den Motor drauf an. Kommt aber in Etwa hin. woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. HUK tatsächlich? Da muss ich nochmal nachlesen. Ich dachte die hätten es eben nicht. woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo, hab gerade aus den Versicherungsbedingungen der HUK entnommen: "Wann zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs? b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu- preis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust ein- tritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest- wert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif für Pkw gilt für die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten." Also bei WOMOs keine Neupreisentschädigung oder sehe ich das falsch? woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, du scheinst recht zu haben. Da steht ausdrücklich PKW obwohl das die Versicherungsbedingungen sind, die dem Antrag für Wohnmobile anhängen. Bleibt aber auf jeden Fall die RMV. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Für die die es nutzen können gibt es auch noch einen steuerlichen Unterschied bei der Abschreibung. PKW 6 Jahre, Wohnmobile 8 Jahre. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
cali5 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Kann es sein, dass man sich in Österreich mit einen PKW überall hinstellen kann (auch übernachten), hingegen mit einen Wohnmobil bzw. mit Wohnmobil-Zulassung nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Woher habt ihr denn die Info, dass ein T6 California als Wohnmobil vom Band läuft? Ich habe die Info, dass mein T6 California Ocean 4 Motion als PKW zugelassen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
uskoeln Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Mein T6 4Motion auch, aber nur, weil ich es angekreuzt habe (Konfigurator) Gesendet von iPhone mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, es muss explizit so ausgewählt werden. Ansonsten wirds eine WoMo. Gruß Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Ich danke Euch! Obwohl ich bei der Bestellung schriftlich Typschild für M1-Pkw mit EG-Typgenehmigung geschrieben habe, wird mein Auto derzeit als Wohnmobil geführt. Lässt sich aber wohl noch ändern! Uff!! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.