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COC EG Übereinstimmungserklärung


Tom50354

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Hi,

 

ich bin gerade dabei mein Fahrzeug zu verkaufen bzw. es ist schon verkauft und habe ein Problem.

 

Ich habe Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Ich habe oder finde keine COC EG Übereinstimmungserklärung.

 

Von meinem Caddy und von meinem ersten T5.2 weiss ich dass es auch so eine COC gibt.

 

Oder kann es sein, dass es sowas bei einem "Wohnmobil" nicht gibt?

 

Eigentlich mache ich mir von allem Kopien und Scans. Ich finde noch von meinen längst verkauften Fahrzeugen die COC´s in Kopie aber eben von meinem jetzigen finde ich nix.

 

Kann es sein, dass es das gar nicht gab?

 

Ist das überhaupt wichtig? Brauch man das Stück Papier?

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Hallo Tom,

 

zumindest in 2010 gab es das noch. Es ist ein unscheinbares DIN-A-4-Blatt, allerdings mit (eingedrucktem?) Wasserzeichen.

 

Soll sich auch gegen Geld erneut bei VWN beschaffen lassen.

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Ja ich weiss schon wie die Dinger aussehen.

 

Habe hier mehrere liegen. Nur von dem weissen Cali nicht!

 

0800 VOLKSWAGEN hat geholfen.

 

 

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Ich hab die COC bestellt! Bin jetzt 71,40 Euro ärmer!

 

Ummelden geht lt. VW Hotline aber auch ohne. Wenn das Fahrzeug einmal zugelassen ist, ist das Blättchen eigentlich überflüssig.

 

Aber wenn ich an Stelle des Käufers wäre, würde ich mich auch besser fühlen, wenn ich eine COC habe.

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Hallo Tom,

 

COC ist letztendlich hilfreich wenn es um die zulässigen Rad-Reifenkombinationen geht, die stehen ja nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung.

 

Zweitens sehhhhhr hilfreich wenn das Auto in einem anderen Land zugelassen werden soll. Wir haben hier oft den Fall, dass Leute mit Autos aus dem Ausland z.B. als Eigenimport oder als Umzugsgut ankommen und deutsche Papiere für das Auto benötigen.

Das für die Zulassung häufig erforderliche Datenblatt kann am einfachsten mit einem vorliegenden COC-Papier erstellt werden. Es soll sogar Zulassungsstellen geben die zusätzlich zum COC gar kein Datenblatt mehr haben wollen.

 

Gruß T2-Fahrer

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