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Webasto Wärmetauscher muss nach 10 Jahren NEU!


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Das Jahr der ersten Inbetriebnahme ist auf dem unteren Teil des Typschilds eingetragen.

Der Wärmetauscher ist 10 Jahre verwendbar und muss nach Ablauf dieser Frist ersetzt werden.

 

7H0819062 schnuckelige € 636,-- 8o

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Ist der Wärmetauscher aus Platin, bei dem Preisunterschied zum Eberspächer? ?(

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  • 6 Jahre später...

Halllo,

 

da ich auch grad Problem mit der Luftstandheizung habe, habe ich mich auch nochmal mit der Wärmetauscher wechselaktion nach 10 Jahren bei Webasto beschäftigt.

Konnte mit im Internet die Werkstatthandbücher der Webasto AT 3500/500 und der AT 3500/5000ST runterladen und siehe da:

 

Bei der AT 3500/5000 : ist der Betrieb des Wärmeübertragers mit Überhitzungsschutz höchstens auf 10 Jahre begrenzt und muss dann erneuert werden. (Einleitung undter 1.4.1. Allgemeine Sicherheitshinweise)

 

Bei der AT 3500/5000 ST: steht in dem Werkstatthandbuch keine Sicherheitshinweis bezüglich der 10 Jahre

 

also wurde das bei der ST-Reihe wohl rausgenommen.

 

Falls jemand den Link oder die Werkstattbücher zu den Heizungen benötigt, kann ich die wenn erlaubt auch hochladen.

 

Gruß Alex

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Hi Alex

 

wo kann man nachsehen welchen Wärmetauscher man hat?

 

 

Danke Jürgen

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Hallo Alexander,

In der Betriebsanweisung der Webasto Air Top 3500 5000 ST (via Google zu finden) wird auch auf den Austausch des Wärmeübertragers nach zehn Jahren hingewiesen.

 

Morgen schaue ich mal nach, was bei uns verbaut wurde.

 

Aber hat jemand das Teil wirklich nach zehn Jahren und überschaubarem Einsatz tauschen lassen?

 

Mit sportlichen Grüßen Rainer

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Hallo,

 

sinngemäß steht da: Der Wärmeübertrager von Luftheizgeräten ist ein thermisch hoch beanspruchtes Bauteil und muss 10 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme durch

ein Webasto Original Ersatzteil ausgetauscht werden.....

 

Technischer Hintergrund: Es besteht die Gefahr, dass Verbrennungsabgase in die Heizluft gelangen können, wenn der Wärmetauscher durchrostet/undicht wird.

 

Wenn diese Vorschrift seitens des Herstellers Webasto besteht/bestünde, dann muss/müßte auch der Verkäufer/Verbauer dieser Heizgeräte, also VWN, in der Betriebsanleitung für den Anwender AUSDRÜCKLICH darauf hinweisen. Davon abgesehen sollten auch die VWN Vertragswerkstätten diesen Sachverhalt kennen und die Kunden darauf hinweisen.

 

In einem älteren Thread in diesem Board wurde schon mal recherchiert, dass bei Heizungen mit E-Prüfzeichen diese Austauschpflicht NICHT bestünde.

 

Unsere Heizungen haben alle ein E-Prüfzeichen.

 

T2-Fahrer

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Vom Hersteller gibt es von Webasto und von Ebrspächer die Aufflage, nach 10 Jahren zu tauschen. Vom Gesetzgeber aber nicht.

 

Wer selbst mal lesen möchte:

RICHTLINIE 2001 56 EG.pdf

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Danke Alex

 

werde ich die Tage mal nachschauen

 

Jürgen

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so aufgrund meines aktuellen Stanheizungsprobleme heute bei meinem Freundlichen angerufen VW NFZ Fellbach:

 

Dort die Aussage das bei allen Luftheizungen nach zehn Jahren der Wärmeübertrager getauscht werden muss:

Das Teil kostet da laut Teileverkauf 901,-€

 

Habe im Internet das teil hier für 135,66 € gefunden:

 

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Das Teil hat die Nr. 7H0819062 und kostet inkl. Steuer 750,-. Dein NfZ Partner zockt aber arg. Aber kein Wunder bei der falschen Aussage wegen des Austausches!

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also 710.-€ zu 136,-€ ist doch auch noch ein enormer Unterschied !

 

Muss denn jetzt der Wärmeübertrager getauscht werden oder nicht?

 

Gibt es denn keinen Califahrer der sein Fahrzeug länger als 10 Jahre hat und Erfahrungen damit gemacht hat sei es beim Freundlichen oder TÜV?

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Mir ist kein Cali bekannt bei dem der Wärmetauscher getauscht werden musste beziehungsweise getauscht wurde.

 

 

Gruss Tom

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Hallo,

 

ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu:

 

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Laut der im Netz gefundenen Service-Handbücher, verlangt Webasto sowohl bei der AT 3500/5000 als auch bei den ST einen Austausch des Wärmeübertragers. Für den Hersteller ist das eine reine Sicherheitsmaßnahme. Die Gefahren hat T2-Fahrer in seinem Beitrag beschrieben (#7).

 

Jeder Hersteller hat eine Produkthaftung und muss sicherstellen, dass seine Geräte sicher sind, d.h. dass sie Personen keinen Schaden zuführen dürfen. Die Produkthaftung gilt für jedes Produkt für die Dauer des (vom Hersteller definierten) Lebenzyklus. Sobald während dieses Produktlebenszyklus eine Person zu schaden kommt und nachgewiesen wird, dass der Schaden auf einen Mangel des Produkts zurückzuführen ist, dann haftet der Hersteller. Auf deutsch, die Versicherungen holen sich beim Hersteller die Kohle wieder, die sie für das Beheben des Personenschadens aufgebracht hat.

 

Wenn Webasto also in ihren Unterlagen verlangt, dass die Wärmeübertrager nach 10 Jahren getauscht werden, dann sind sie der Meinung, dass das Haftungs-Risiko nach 10 Jahren zu groß wird. Das heißt aber nicht, dass die Geräte nach 10 Jahren nicht mehr sicher funktionieren. In anderen regulierten Industrien, so wahrscheinlich auch hier, gibt es die Forderung nach einer Risikobetrachtung für jedes Produkt, das in Verkehr gebracht wird. Darin ist abzuschätzen, wie hoch das Risiko sein könnte, Personen durch die Produkte zu schädigen und welche Maßnahmen getroffen werden, um diese zu minimieren. Anscheinend hat Webasto das auch gemacht, und kam zu dem Schluss, dass denen das Risiko nach 10 Jahren zu groß wird und als entsprechende Minimierungs-Maßnahme wurde der Austausch des Dingens definiert. Wenn also der Wärmeübertrager nicht getauscht wird und es würde eine Person geschädigt werden, dann kann sich Webasto ganz entspannt zurück lehnen und sich darauf berufen, dass den Anweisungen nicht Folge geleistet wurde, braucht also nix zu zahlen.

 

In den frühen 2000er hat der TÜV noch darauf geschaut, ob die SH getauscht wurde. Ob das inzwischen noch immer so ist, weiß ich nicht. Es wäre aber zu vermuten, dass nicht, weil:

 

Demnach ist es jedem selbst überlassen, ob er tauscht oder nicht. Nur jammert nicht, wenn ihr beim Betrieb einer >10 Jahre alten Standheizung morgens aufwacht und nicht mehr lebt. :eek:

Dann habt ihr aber auch nix mehr von einer zahlenden Versicherung:uuups:

 

Also, lieber Alex, wahrscheinlich müsst ihr selbst entscheiden, ob ihr das Risiko eingehen wollt. Ich habe bei meinem alten T3 die SH solange betrieben, bis der TÜV mir das damals untersagt hat und das war nach ca. 14-16 Jahren. Ich hätte sie auch bei meinem ersten T5 weiter betrieben, ohne zu tauschen, aber den habe ich im Alter von 10 Jahren verkauft.

 

Viele Grüße,

Mario

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