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VW Garantieversicherung und Serviceeinhaltung?


schnubbie

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Ich habe zwei Fragen zur Garantieversicherung unseres Dicken, die aktuell noch läuft und wir uns auch gerade entschieden haben sie vorerst bis März 2016 weiterlaufen zu lassen:

 

Frage 1:

Paragraph VI: Welche Pflichten haben Sie ab Antragsstellung bis zum Vertragsende?

Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.

Ich verstehe das so, dass ich meinen Ölwechsel regelmäßig machen muss, aber hier nicht verpflichtet bin zum VW Vertragshändler zu rennen? Habe mehr Vertrauen zu einem örtlichen Schrauber als zu allen VW Händlern im Umkreis und würde es lieber dort machen.

 

Frage 2:

Der Vorgänger hat den Service (den, der ohne Ölwechsel ist) statt 03/2014 erst 09/2014 gemacht. JETZT, 03/2015 muss ich wieder hin mit dem Ölwechselservice. Damit dann mal irgendwann beide Services zum gleichen Zeitpunkt laufen, habe ich mir überlegt, nicht 09/2016 die Inspektion zu machen, sondern 03/2017 (und dann eben beide gemeinsam). Ich hätte dann also schrittweise die Inspektion zusammengelegt. Man muss dabei wissen, dass der Wagen nicht sehr viel Kilometer läuft und somit die ZEIT für den Intervallservice und nicht die Laufleistung verantwortlich ist. Würde ich bei dieser Möglichkeit Probleme mit der Versicherung bekommen oder ist das noch im Rahmen der Toleranz?

hier nochmal zusammengefasst:

Erstzulassung: 03/2011

1. Inspektion 03/2013 (Öl)

2. Inspektion 09/2014 (ohne Öl, dafür Bremsflüssigkeit)

3. Inspektion 03/2015 (Öl)

4. Inspektion 03/2017 (Öl und Bremsflüssigkeit)

 

 

Gruß,

Fabian

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Das ist ja dann sowohl bei der 2014er Inspektion also auch bei der zukünftigen 2016er Inspektion jeweils eine Überschreitung von einem halben Jahr . Da bist Du im Fall der Fälle zumindest auf das Wohlwollen des Versicherers angewiesen . Darauf würde ich es nicht ankommen lassen . Im Fall der Fälle kann man Dir in jedem Fall einen Strick draus drehen .

Wobei es bei der 2016er Inspektion ja nicht mehr so dramatisch wäre wenn Du die Garantieversicherung bis 03/2016 verlängert hast und das Baujahr 2011 ist .

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Da ein Schaden übernommen wurde könnte ich jetzt also von stillschweigender Akzeptanz ausgehen, oder ;-)

 

Wie sieht's eigentlich mit der 1.Frage aus. Was meint ihr zur Akzeptanz von freien Werkstätten? Muss diesen Monat noch neues Öl tanken...

 

gesendet von meinem Oneplus One mit Tapatalk

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Ich habe jetzt einfach mal mit dem Versicherer gesprochen. Auch wenn ich mich auf die telefonische Aussage im Falle des Falles nicht berufen kann, aber vielleicht stehen sie ja zu ihrem Wort.

 

Antwort 1:

man ist nicht verpflichtet bei einer VW Vertragswerkstatt den Service durchführen zu lassen. VW Versicherungsservice verpflichtet einen nur, nach Herstellervorgaben zu arbeiten und dieses im Checkheft mit Stempel der Werkstatt zu bestätigen.

 

Antwort 2:

Ein halbes Jahr ist zu viel und nicht im kulanten Bereich. Ein Schaden, der irgendwie darauf begründet werden kann, dass die Inspektion zu spät durchgeführt wurde, würde also für VW Versicherungsservice ein "entkommen" aus der Verpflichtung heißen.

ABER: bei mir wurde ja vom Vorgänger der Termin verschlampft. In diesem Fall ist das quasi "egal" weil ich da ja nichts dazu kann und wenn ich weiter die Intervalle einhalte (maximal 1 Monat drüber) wäre das in Ordnung und der Schaden würde von VW Versicherungsservice übernommen.

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