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Problem bei Halbjährlicher Anmeldung !!!


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Hallo Jungs, wollte den Beach eigentlich , und aus Kostengründen nur Halbjährlich angemeldet lassen.

Jetzt habe ich folgende Fragen dazu.

 

1. Darf ich den dann überhaupt ganz normal vor meinem Haus, wohne zur Miete also Öffentlicher Parkplatz, Parken ???

 

2. Ist der den dann gar nicht Versichert ???

 

2. wenn nicht, kann oder sollte man das wohl bei einem Wagen dieser Preisklasse nicht machen. Gibt's da irgend welche Versicherungen für Abgestellte, Agemeldete, Fahrzeuge ???

 

danke euch schon al im voraus )

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Hallo,

wenn du ein Saisonkennzeichen hast, darfst du außerhalb der Zulassungszeiten das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum parken.

In der Ruhezeit habe ich (HUK24) einen Teilkaskoschutz.

Man kann das Fahrzeug auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen, das machen viel Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen, kostet zwischen 10€ und 50€ pro Monat, je nach gegend und Zustand des Stellplatzes.

bis die tage, Hans-Jörg

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Habe volgendes dazu im Internet gefunden, werde morgen dazu noch mal meine Versicherung befragen/ Anrufen!

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------[h=1]Ruheversicherung[/h]Die Ruheversicherung ist in der Regel eine beitragsfreie Versicherungsleistung, die sich nach einer Außerbetriebsetzung, auch Stilllegung genannt, dem bisherigen Versicherungsvertrag nahtlos anschließt und ideal für Saisonfahrzeuge wie z. B. Wohnmobile, Motorräder und Cabrios.

 

Folgende grundlegende Bedingungen sind in aller Regel zu beachten:

• Die Dauer der Außerbetriebsetzung beträgt mindestens 14 Tage.

• Der Versicherungsschutz umfasst die bisherige Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung, falls das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung teilkasko- oder vollkaskoversichert war.

• Die beitragsfreie Ruheversicherung endet, abhängig von der Versicherungsgesellschaft, 12 bis 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung automatisch.

• Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.

• Das Fahrzeug darf sich während dieser Zeit nicht in Gebrauch befinden.

 

Bei Saisonkennzeichen deckt die Ruheversicherung automatisch den Zeitraum außerhalb der Saison ab. Das Fahrzeug muss dafür nicht abgemeldet werden.

 

Neben der beitragsfreien Ruheversicherung kann auch eine beitragspflichtige Versicherung abgeschlossen werden. Sinnvoll ist diese Versicherungsleistung für all jene, die ein abgemeldetes Fahrzeug außerhalb der Saison kaufen und bis zum Beginn der Saison unterstellen wollen. Eine für das abgemeldete Fahrzeug abgeschlossene Teilkaskoversicherung würde im Falle eines Diebstahls, unter Beachtung der genannten Regeln, dieses Risiko abdecken.

Sprechen Sie bei einem konkreten Bedarf Ihren Versicherer auf die genauen Bedingungen und Preise an.

 

Neben den genannten Regeln für den Versicherungsschutz sei auch darauf hingewiesen, dass abgemeldete Fahrzeuge nie an oder auf öffentlichen Plätzen bzw. Straßen abgestellt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Bußgelder. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind hierbei ausgenommen.

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Hallo Erick,

 

wenn Dir der Beach mit der PKW Zulassung zu teuer ist, wäre vielleicht auch eine Wohnmobil Zulassung die passende Lösung.

Als PKW wäre mir der Dicke auch zu teuer, deshalb wird er als WoMo zugelassen. Wir wollten sowieso eine Kochgelegenheit, daher haben uns die Mehrkosten für die Anschaffung dieser nicht gestört.

 

Viele Grüße,

 

Oliver

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