Zum Inhalt springen

Fahrzeugpapiere - Reifen / Felgen


Empfohlene Beiträge

Moin,

sie in einem anderen Beitrag berichtet haben wir gestern unseren neuen Bulli erhalten. Beim Prüfen der Papiere ist mir Folgendes aufgefallen:

Der Bus ist mit den Disc Felgen ausgestattet. 255/45 R 18.

In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die Felgen/ Reifengröße unter Punkt 52. Anmerkungen aufgeführt.

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist unter Punkt 15.1,2 die Bezeichnung 215/60 R 17 eingetragen... unter 22. finden sich keine Angaben zu der Reifen bzw. Felgen. Bei dem Vorgänger standen dort die, vom Normalen abweichenden, Größen.

 

Ist das i.O?

Wenn ja, muss man die EG Übereinstimmungsbescheinigung dann immer dabei haben?

 

Schöne Grüße und schöne Ostern wünscht

Ulrich

Link zu diesem Kommentar
  • Antworten 8
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • habu01

    2

  • pinball96

    2

  • T2-Fahrer

    1

  • Grenzland_Uli

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo,

 

alles i.O. so wie es ist.

 

Und das COC muss man nicht mitführen.

 

Gruß T2-Fahrer

Link zu diesem Kommentar

Wie T2-Fahrer schon schrieb, ist alles i.O. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nur die gängigste Reifengröße eingetragen. Alle anderen zulässigen Größen sind der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) zu entnehmen. Das ist aber schon seit 01.10. 2005 ( da wurden die neuen Papiere eingeführt) so.

Link zu diesem Kommentar

Danke für die Infos. Dann bin ich ja beruhigt. - Diese Ahnungslosigkeit kommt davon, wenn man sich so selten ein neues Auto gönnt.

 

Liebe Grüße und schöne Ostern

Ulrich

Link zu diesem Kommentar

Guten Morgen,

 

diese Abweichung ist mir jetzt auch aufgefallen. Da stellt sich mir aber eine Frage:

 

Was passiert bei einer Polizeikontrolle? Gucken die dann online in die COC?

 

Da wir im unmittelbaren Grenzgebiet wohnen, könnte das im Ausland zu Problemen führen?

 

Schönen Gruß aus Aachen,

 

Uli

Link zu diesem Kommentar

Moin Uli,

 

die COC Bescheinigung solltest Du auch zusammen mit Deinem Auto bekommen haben. Nehme die oder einen Kopie einfach mit.

 

Viele Grüße

 

Rudolf

Link zu diesem Kommentar

...was geschieht denn dann mit nachträglich zugelassenen Felgen oder Reifen? Werden die dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, oder muss man ein Gutachten mitführen?

 

Gruß Joe

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

 

Moin,

Das wird dann vom TÜV/DEKRA/KÜS/GTÜ etc. abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Das ist alles, was man mitführen muss.

Link zu diesem Kommentar

in der Regel reicht es bei von technische Prüforganisationen abgenommen Felgen, den Bericht mitzuführen. Steht auch auf dem Bericht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."

Eine Berichtigung der Kfz-Papiere ist dann rausgeschmissenes Geld. Wenn die Felgen eine ABE haben und darin keine Auflage zur Abnahme aufgeführt ist, ist die ABE mitzuführen.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.