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Beliebte Inhalte

Inhalte mit der höchsten Reputation am 28.09.2019 in allen Bereichen anzeigen

  1. Hallo liebe Caliboarder, In den letzten Tagen sind leider immer wieder in einigen Beiträgen Verstösse gegen das Copyright aufgetaucht. Das betrifft Bilder und Screenshots von original VW Unterlagen, die urheberrechtlich geschützt sind und ebenso Bilder von Reparaturanleitungen u.sw. die in Beiträgen einfügt werden. Das gilt auch für Fotos aus Katalogen, Zeitschriften, Internetseiten u.s.w. Wie euch bekannt sein dürfte, sind Verstösse gegen das Urheberrecht kein Kavaliersdelikt und können unter Umständen unangenehme Folgen haben. Um das zu vermeiden, werden solche Bilder ausnahmslos gelöscht. Mehr dazu auch hier: Stellt also bitte nur Bilder ein, die ihr selbst gemacht habt und die nicht, wie auch immer, urheberrechtlich geschützt sind. Das gleiche gilt natürlich auch für Screenshots von Inhalten entsprechender Internetseiten. Das Einfügen von Links auf Seiten und Beiträge, die frei zugänglich sind, ist dagegen kein Problem. Danke für euer Verständnis. Gruss, Stephan
    1 Punkt
  2. Hallo, Aus gegebenem Anlass muss ich das leidige Thema mal wieder nach vorne holen. Allein heute habe ich wieder eine Reihe massiver Copyrightverstösse in Form von urheberrechtlich geschützten Bildern entfernt. Und wenn auf Hinweise darauf auch noch uneinsichtige Antworten kommen, hört bei mir der Spass auf. Es sollte jedem, der sich im Internet bewegt mittlerweile klar sein, dass dies kein rechtsfreier Raum ist und Verstösse gegen das Urheberrecht sehr kostspielige Folgen in Form von Abmahnungen für den Forenbetreiber haben können. In Zukunft werde ich kommentarlos Bilder, Screenshots u.s.w. die eindeutig gegen das Copyright verstossen durch diesen Hinweis ersetzen: Im Wiederholungsfalle und bei besonders uneinsichtigen Usern erfolgt eine Verwarnung. Ich bitte um Beachtung und danke für´s Zuhören. Gruss, Stephan
    1 Punkt
  3. Erstellt von MASOZE am 5.12.2014 -------------------------------------- Nutzung von Bildern und Fotos aus Zeitschriften und von Internetseiten Beim hochladen von Bildern in einem Beitrag sollten nur solche verwendet werden, die man selbst gemacht, oder bei denen man das Recht auf Vervielfältigung hat. Alle Bilder, wo auch immer veröffentlicht, sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, ob sie mit Copyright-Markierungen versehen sind oder nicht! Fotos die von anderen Webseiten kopiert (auch Screenshots) sowie von Printmedien gescannt oder abfotografiert wurden, sind als Bilder die direkt im Beitrag eingefügt werden, (wegen der Urheberrechts-Bestimmungen) nicht zulässig. Ausnahmen sind "Gemeinfreie Bilder", (auch "Public Domain" z.B. bei Wikipedia) diese sind immer als solche gekennzeichnet und können in der Regel unter Nennung des Urhebernamens direkt benutzt werden. Auch Bilder, Clipart, Smilies und Gifs von Webseiten die ausdrücklich die Benutzung gestatten sind ausgenommen. Eine weitere Linksammlung für Lizenzfreie, kostenlose Bilder: Klick Bilder von fremden Urhebern, auf die man aber gerne hinweisen möchte, dürfen daher nicht einfach mit "copy and paste" im eigenen Beitrag eingefügt, sondern müssen durch einen TEXTLINK zu ihrer Ursprungs-Webseite verlinkt werden. (...selbst THUMBLINKS sind, auch wenn das Bild nur ganz klein ist unzulässig) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des Bundesgerichtshofs zum Bilderklau, Mitteilung der Pressestelle: Klick ...und das Urteil: Klick Dabei ist es unerheblich ob das ein Betreiber einer Internet-Rezeptsammlung oder einer California-Fan-Seite ist! ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Infos sind unter den Quellen-Links zu finden Zitat: In rechtlicher Hinsicht sind Fotografien Lichtbildwerke gem. § 2 Nr. 5 UrhG oder jedenfalls Lichtbilder gem. § 72 UrhG, wonach dem Lichtbildner gem. § 72 Abs. 2 UrhG das ausschließliche Recht zur Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung zusteht. Insbesondere verstößt eine Verwendung fremder Fotografien im Internet gegen das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, was ausschließlich dem Fotografen zusteht oder demjenigen, der die ausschließlichen oder einfachen Rechte an der Fotografie übertragen bekommen hat. Quelle: Webseite der Kanzlei Jan B.Heidicker - Die Verwendung fremder Fotos im Internet : Klick Zitat: Somit muss für jede Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material eine Berechtigung grundsätzlich zur Nutzung vorliegen. Diese Nutzungsberechtigung kann direkt vom Urheber oder von einem anderen Inhaber von Nutzungsrechten eingeräumt werden, im zweiten Fall aber nur wenn dieser selbst zur Übertragung von diesen Rechten berechtigt ist. Auch mit dem Kauf einer Zeitung haben Sie keine Nutzungsrechte zur eigenen Weiterverwendung erworben. Quelle: frag-einen-anwalt.de - Hendrik Peters Rechtsanwalt - Antwort vom 17.11.2009 13:45 Uhr: Klick ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Danke für´s Lesen und Beachten. Euer Caliboard - Team
    1 Punkt
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