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Der Text war frei in einem Forum einsehbar. Wegen des Transports braucht man sich bezüglich Gefahrgut keine Sorgen machen. Man kann sich das unter den Freistellungen des europäischen Übereinkommens (GGVSEB i. V. m. ADR) unter Punkt 1.1.3 Freistellungen selbst durchlesen. Als Privatperson und in geigneten und geprüften Behältnissen gibt es eine komplette Befreiuung. Zumindest wenn man über die hier üblichen Mengen redet. Angeblich finden manche Versicherungen einen Transport über 50 kg als fahrlässig im Fall eines Schadens. Aber Cali-Fahrer werden wohl selten größere Mengen transportieren...
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